NEU ab 15.09.2017 - Staffelung der Zuschussbeträge
Investitionszuschuss für Einbruchschutz
Ab dem 15.9.2017 werden die Zuschussbeträge gestaffelt. Dabei erhalten Sie für die ersten € 1000 der Investitionskosten für Einbruchschutz Maßnahmen von der KfW einen Zuschuss in der Höhe von 20 %. Jeder weitere Euro wird mit 10 % bezuschusst.
Was wird gefördert?
Die KfW fördert verschiedene Einbauten. Dazu gehören:
- Einbruchhemmende Haus-und Wohnungseingangstüren (ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627)
- Nachrüstungssysteme für Haus-und Wohnungseingangstüren Abstand (zum Beispiel für Zusatzschlösser, Querriegelschlösser mit oder ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit Spezialzylindern, Schutzbeschläge und Schließbleche)
- Nachrüstungssysteme für Fenster, Balkon-und Terrassentüren, einbruchhemmende Gitter und Rollläden Abstand (zum Beispiel drehgehemmt Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, auf schraubbare Fensterstangenschlösser und Pilzkopf für Regelungen)
- Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen (DIN EN 50131 Grad 2 oder besser, dazu gehören zum Beispiel Kamerasysteme, Personenerkennung an Türen, intelligente Türschlösser, Panikschalter)
- an den Bau gebundene Assistenzsysteme (zum Beispiel Beleuchtung, Mut-und Rufsysteme, Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder)
Natürlich können Sie alle Maßnahmen miteinander kombinieren, sie müssen aber den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Neu ist auch, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz bereits ab einem Betrag von € 500 gefördert werden können. Mehr zum Förderprogramm erfahren Sie hier, sie können uns aber auch gerne per Mail kontaktieren.