Förderungen Einbruchschutz 2016
Bundesweite KfW Förderungen „Altersgerecht Umbauen“
Im Zuge der Förderung "Altersgerecht Umbauen" können Maßnahmen gefördert werden, bei denen Barrieren reduziert werden und der Wohnkomfort gesteigert wird . Im Rahmen dieser Förderung wird auch ein Nachrüsten von einbruchhemmenden Maßnahmen (Panzerriegel für Türen etc) unterstützt, wobei das Bundesbauministerium von 2015 bis 2017 jährlich 10 Mio Euro bereitstellt.
Zuschüsse, Bedingungen und Vorteile
- Die Mindestinvestition muss 2.000 Euro betragen.
- Zuschuss 10%, aber maximal 1.500 Euro der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
- Zuschuss 12.5 %, aber maximal 6.250 Euro bei einer umfangreichen Modernisierung des Wohngebäudes ("Altersgerechtes Haus", mindestens 200 Euro).
- 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beim Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, einbruchhemmende Türen oder Nachrüsten von einbruchhemmenden Fenstern und Türen.
- Bis zu 5.000 Euro, wenn während eines altersgerechten Umbaus die Einbruchsicherungen eingebaut werden.
- Bis zu 6.250 Euro, wenn der Förderstandard "Altersgerechtes Haus" berücksichtigt wird.
- zinsgünstige langfristige Finanzierungen ab 1.00 %
- altersunabhängige Förderung
- Sondertilgung
Die Förderanträge können von Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Mietern gestellt werden. Das Alter der Antragssteller spielt keine Rolle. Unter Umständen kann sich der Anteil der Arbeitskosten bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd auswirken. Einige Hausratsversicherungen bieten beim Einbau von entsprechender Sicherheitstechnik Nachlässe an.
Was kann gefördert werden
- Einbau von einbruchhemmenden Wohnungs-Eingangstüren
- Einbau von einbruchhemmenden Haustüren
- Einbau von Nachrüstsystemen (Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen, einbruchhemmende Gitter und Rollläden)
- Einbau von Überfallmeldeanlagen und Einbruchsmeldeanlagen (Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennungen an Türen ...)
- Baugebundene Assistenzsysteme (Beleuchtung im Eingangsbereich, Gegensprechanlagen, Türspione, Bewegungsmelder, Videoüberwachung)
Bundesweite KfW Förderungen "Energieeffizient Sanieren"
Diese Förderung hat zum Ziel, Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes zu unterstützen. Bei der Auswahl der passenden Fenster und Türen kann dabei gleichzeitig die Widerstandsklasse erhöht und damit die Sicherheit gesteigert wird.
Zuschüsse, Bedingungen und Vorteile
- Zinsgünstige langfristige Finanzierungen ab 1.00 %
- Tilgungszuschuss, vom KfW-Effizienzhaus-Standard abhängig
- Sondertilgung
- Die Förderanträge können von Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Mietern gestellt werden.
- Das Alter der Antragssteller spielt keine Rolle.
- Unter Umständen kann sich der Anteil der Arbeitskosten bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd auswirken.
- Einige Hausratsversicherungen bieten beim Einbau von entsprechender Sicherheitstechnik Nachlässe an.
Was kann gefördert werden
- Einbau von einbruchhemmenden Türen und Türkonstruktionen
- Einbau von einbruchhemmenden Fenstern und Fensterrahmen inklusive Sicherheitsverglasung, Sicherheitsrosette, Pilzkopfverriegelung, drehgehemmter Fenstergriff, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Profilzylinder, Sicherheitszylinder, Bandseitensicherungen etc.)
Um einen Kredit von der KfW erhalten zu können, muss vor dem Beginn des gewünschten Umbaus ein Antrag über die Hausbank gestellt werden. Die Kreditdetails und die Abwicklung mit der Förderbank werden von der Hausbank geregelt. Die Auszahlung kann erst nach Abschluss der Umbaumaßnahmen erfolgen, wobei die Antragsprüfung bis zu 6 Wochen dauern kann.
Weitere Zuschussmöglichkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Arbeitskosten eines Handwerkers nach Paragraf 35a Absatz 3 EStG von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten für Handwerker und Material können nur unter der Voraussetzung gefördert werden, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden. Zudem räumt ABUS den Kunden der Zurich Versicherung einen Preisnachlass auf Secvest Funkalarmanlagen ein.
Regionale Fördermöglichkeiten
Bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz - Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert seit Januar 2014 unter bestimmten Voraussetzungen Investitionsausgaben rund um die Themen Sicherheit und Einbruchschutz mit einem zinsgünstigen Darlehen. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen beantwortet.
Was kann gefördert werden
- Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern
- Bewegungsmelder
- Beleuchtungssysteme
- einbruchhemmende Türen mit Türspionen
- Querriegelschlösser
- Verriegelung von Fenster
- Einbau von Sicherheitstechnik zum Einbruchschutz
Zuschüsse, Bedingungen und Vorteile
- Eigentümer, die ihre Immobilien modernisieren wollen
- Vermieter, die ihre Mietwohnungen nachbessern wollen
- Es werden nur Wohnungen mit einer Wohnfläche über 34 Quadratmeter gefördert.
- Bis zu 50 % der Kosten maximal 25.000 Euro Darlehen pro Wohnung, höchstens aber "80 v.H der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Mietwohnungen und 85 v. H. in selbst genutztem Wohneigentum."
- Die förderfähigen Maßnahmen können kombiniert und somit kann die Fördersumme erhöht werden (für eine kombinierte Förderung gelten andere Bedingungen und Konditionen).
Mehr Informationen und die Details / Vertragsbedingungen zu den Krediten und Zuschüssen erhalten Sie auf folgenden Webseiten
- Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - https://www.vm.nrw.de/
- Verbraucherzentrale NRW - https://www.verbraucherzentrale.nrw/
- NRW Bank – https://www.nrwbank.de/de/index.html
- KfW https://www.kfw.de/kfw.de.html
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 2015.