Förderungen für Einbruchschutz und Sicherheitstechnik
Investitionen in einen besseren Einbruchschutz können unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden. Förderprogramme berücksichtigen dabei je nach Vorhaben sowohl mechanische Sicherungen als auch elektronische Sicherheitstechnik.
B&C Sicherheitstechnik informiert Sie über mögliche Förderungen im Zusammenhang mit Ihrer geplanten Absicherung. Ob Alarmanlage, Fenstersicherung, Türsicherung oder Smart Home – entscheidend sind immer die aktuell geltenden Förderbedingungen.
Welche Maßnahmen zum Einbruchschutz können gefördert werden?
Zu den förderfähigen Maßnahmen zum Einbruchschutz können unterschiedliche mechanische und elektronische Sicherungen gehören. Welche Maßnahme im konkreten Fall förderfähig ist, hängt von den aktuellen Vorgaben und technischen Anforderungen ab.
Bei Fenstern und Fenstertüren können beispielsweise Nachrüstsysteme wie Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen oder Pilzkopfverriegelungen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Fenster & Türen sichern sowie beim mechanischen Einbruchschutz.
Auch Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren können Teil einer Förderung sein. Dazu zählen je nach Ausführung beispielsweise Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser oder andere einbruchhemmende Sicherungen.
Eine Förderung für Alarmanlagen kann ebenfalls möglich sein. Die KfW nennt Einbruch- und Überfallmeldeanlagen ausdrücklich als förderfähige Maßnahmen. Infraschallanlagen sind dagegen ausgeschlossen.
Passende Informationen zu unseren Lösungen finden Sie unter Alarmanlagen.
Auch bestimmte Smart-Home-Systeme können gefördert werden, wenn sie der Sicherheit dienen und über eine Einbruchmeldefunktion verfügen. Dazu können je nach System beispielsweise Fenster- und Türsensoren, Kameras oder weitere vernetzte Sicherheitskomponenten gehören.
Weitere Informationen finden Sie unter Smart Home Sicherheit.
Förderung vor Beginn der Arbeiten prüfen
Wenn Sie eine Förderung nutzen möchten, sollte die Prüfung bereits vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Mit den Arbeiten darf grundsätzlich erst nach der Antragstellung begonnen werden; auch Verträge müssen entsprechend den Förderbedingungen behandelt werden.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, Fördermöglichkeiten frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Die jeweils aktuellen Bedingungen, technischen Mindestanforderungen und Antragsvoraussetzungen sollten immer direkt bei der KfW beziehungsweise dem zuständigen Fördergeber geprüft werden.
Um eine Förderung zu prüfen beraten wir Sie gerne!
Fachgerechte Umsetzung durch ein Fachunternehmen
Für viele geförderte Maßnahmen ist eine fachgerechte Umsetzung durch ein Fachunternehmen erforderlich. Für bestimmte elektronische Sicherheitssysteme ist nach Abschluss außerdem eine Fachunternehmerbestätigung vorgesehen.
B&C Sicherheitstechnik plant und installiert individuelle Sicherheitslösungen in Dortmund und der Region. Wenn Sie eine förderfähige Maßnahme umsetzen möchten, können wir gemeinsam betrachten, welche Sicherheitstechnik für Ihr Gebäude sinnvoll ist.
Fördermöglichkeiten individuell prüfen
Förderprogramme und Förderbedingungen können sich ändern. Deshalb sollte immer individuell geprüft werden, welche Förderung zum geplanten Vorhaben passt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Sie planen eine neue Sicherheitslösung und möchten mögliche Fördermöglichkeiten von Anfang an berücksichtigen? Dann nutzen Sie unsere Beratung & Anfrage.