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B&C SicherheitstechnikABUS Security Tech Germany
Rauchmelder von ABUS
© ABUS August Bremicker Söhne KG

Rauchwarnmelder-Pflicht

Haben Sie alle vorgeschriebenen Rauchmelder montiert?

Sie haben in NRW noch bis Ende des Jahres (31. Dezember 2016) Zeit dazu.

Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung

Artikel 1
Die Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729), wird wie folgt geändert:

Dem § 49 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 1. April 2013 in Kraft.

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Wir sind für Sie da

Beratung vor Ort mit Muster-Alarmanlagen, Verkauf, Installation und laufende Wartung von ABUS Alarmanlagen. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand und erhalten dabei immer die bestmöglichen Dienstleistungen auf dem Gebiet Sicherheitstechnik von ABUS.

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Als Dienstleister rund um ABUS Alarmanlagen vermitteln wir auch Sicherheitsfachkräfte oder überprüfen Ihre Liegenschaft auf eventuelle Sicherheitslücken. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unseren Ausstellungsräumen.

Ausstellungsräume

Wambeler Hellweg 103
44143 Dortmund
Tel.-Nr.: 0231 56 55 22 20
Fax-Nr.: 0231 56 55 22 21
info@bc-sicherheitstechnik.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 13.00
sowie nach Terminvereinbarung

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